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Schrimpf Tor+Zaun LTD & Co. KG
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D-36041 Fulda
Tel. 0661-9014188
Fax 0661-9014199
Mobil 0171-4072244
www.schrimpf-online.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Verkaufsbedingungen der Firma Schrimpf Tor+Zaun LTD & Co.
KG
1. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich
bestätigt haben. Der Vertrag unterliegt ausschließlich diesen
Bedingungen. Nebenabreden und Abweichungen von diesen Bedingungen
bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Überschreiten wir den vereinbarten Liefertermin um mehr
als 6 Wochen, so ist der Besteller verpflichtet, eine angemessene
Nachfrist zu setzen, nach deren erfolglosem Ablauf er vom Vertrag
zurücktreten kann. Einen weitergehenden Anspruch auf Schadensersatz hat
der Besteller nur, wenn der Verzug oder die Unmöglichkeit auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Einhaltung unserer
Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
3. Die Gefahr geht mit der Übergabe der bestellten Ware an
die den Transport durchführende Person oder Einrichtung auf den
Besteller über. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu
versendende Ware auf Kosten des Bestellers gegen Transportgefahren
aller Art zu versichern. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf den
Gefahrübergang. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
4. Unsere Preise verstehen sich rein netto frei
Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung,
Transportkosten und Transportversicherung sowie die gesetzliche
Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Bestellers.
Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum
ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind
wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen
Diskontzinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Können wir
höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen
geltend zu machen. Ist der Besteller Kaufmann, so berechnen wir bei
Überschreitung des Zahlungstermins Fälligkeitszinsen ebenfalls in Höhen
von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird dadurch nicht
ausgeschlossen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und
die Aufrechnung sind nur mit Gegenforderungen möglich, die von uns
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wird. Unsere Forderungen
werden sofort fällig, wenn bei dem Besteller nach Vertragsabschluß eine
wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen bekannt
wird.
5. Wir gewährleisten, dass unsere Leistungen nicht mit
Mängeln behaftet sind. Gewährleistungsansprüche des Bestellers
verjähren mit Ablauf von 12 Monaten seit Ablieferung bei dem Besteller.
Dieselbe Frist gilt auch für Schadensersatzansprüche, soweit keine
Ansprüche aus unerlaubter Handlung gemacht werden. Bei mangelhafter
Lieferung oder Leistung beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht
nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Für Waren,
die wir nicht hergestellt haben, beschränkt sich unsere
Gewährleistungsverpflichtung auf die Abtretung unserer
Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller. Unsere
Gewährleistungspflicht erlischt, wenn ohne unsere Genehmigung an den
mangelhaften Produkten Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten
ausgeführt werden. Für Mängel, die auf normalen Verschleiß oder auf
unsachgemäße Behandlung zurückgehen, übernehmen wir keine
Gewährleistung. Schlägt die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller eine angemessene
Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Kommt eine Vereinbarung über
die Höhe der Herabsetzung nicht zustande, so kann der Besteller vom
Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche als die vorgenannten hat
der Besteller nicht.
6. Bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen durch
den Besteller bleibt die von uns gelieferte Ware in unserem Eigentum.
Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen
uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die
Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns
anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
Eine Veräußerung der unter unserem Eigentumsvorbehalt
gelieferten Produkte ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des
Bestellers gestattet. Der Besteller tritt schon jetzt die aus der
Weiterveräußerung sich ergebenden Forderungen an uns zur Sicherheit ab.
Machen wir unseren Eigentumsvorbehalt geltend oder verlangen
wir Herausgabe der von uns gelieferten Ware, so gilt dies nicht als
Rücktritt vom Vertrag, sofern der Besteller Kaufmann ist.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
7. Wir haften für Schäden des Bestellers nur, soweit uns oder
unseren Erfüllungshilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fällt. Ein durch grobe Fahrlässigkeit verursachter Schaden wird nur bis
zur Höhe des Betrages ersetzt, der uns zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller uns bekannten oder
schuldhaft unbekannten Umstände voraussehbar war.
8. Der Besteller ist nur nach vorheriger Anzeige und
Zustimmung durch uns berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag
abzutreten. Wir verpflichten uns zur Zustimmung, soweit in der Person
des Neugläubigers keine Gründe liegen, die Abtretung als für uns
unzumutbar erscheinen zu lassen.
9. Ein unterschriebener Dienstleistungsauftrag
(Materiallieferung mit Montage) sowie Aufträge zur kundenspezifischen
Herstellung wie Insektenschutzsysteme, Tore, Zäune, Markisen u.s.w.
sind vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen.
10. Erfüllungsort ist der Ort unseres Hauptsitzes. Gerichtsstand ist bei dem für unseren Firmensitz zuständigen Gericht.
11. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein,
so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand 04/2007