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Firma Schrimpf Tor+Zaun LTD & Co. KG
Agens-Huenninger-Straße 10
D-36041 Fulda
Tel.: 0661-9014188
Fax: 0661-9014199
www.schrimpf-online.de
eMail:
info@schrimpf-online.de
Geschäftsführer: Elvira Schrimpf
Steuernummer: 18 367 60342
Ust-Id Nr.: DE 814277747
Amtsgericht Fulda: 55 HRA 1658
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Rechtswirksamkeit dieses
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Verkaufsbedingungen der Firma Schrimpf Tor+Zaun LTD &
Co. KG
Ein Vertrag kommt erst
zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigt
haben.
Der Vertrag unterliegt ausschließlich diesen
Bedingungen. Nebenabreden und Abweichungen von
diesen Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen
Bestätigung.
Überschreiten wir den
vereinbarten Liefertermin um mehr als 6 Wochen, so
ist der Besteller verpflichtet, eine angemessene
Nachfrist zu setzen, nach deren erfolglosem Ablauf
er vom Vertrag zurücktreten kann.
Einen weitergehenden Anspruch auf Schadensersatz hat
der Besteller nur, wenn der Verzug oder die
Unmöglichkeit auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt
die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Bestellers voraus.
Die Gefahr geht mit der
Übergabe der bestellten Ware an die den Transport
durchführende Person oder Einrichtung auf den
Besteller über.
Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu
versendende Ware auf Kosten des Bestellers gegen
Transportgefahren aller Art zu versichern.
Dies hat jedoch keinen Einfluss auf den
Gefahrübergang. Wir sind zu Teillieferungen
berechtigt.
Unsere Preise verstehen
sich rein netto frei Versandstelle.
Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung,
Transportkosten und Transportversicherung sowie die
gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des
Bestellers.
Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem
jeweils gültigen Diskontzinssatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen.
Können wir höheren Verzugsschaden nachweisen, so
sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
Ist der Besteller Kaufmann, so berechnen wir bei
Überschreitung des Zahlungstermins Fälligkeitszinsen
ebenfalls in Höhen von 5% über dem jeweils gültigen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird
dadurch nicht ausgeschlossen.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und
die Aufrechnung sind nur mit Gegenforderungen
möglich, die von uns unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt wird.
Unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn bei
dem Besteller nach Vertragsabschluß eine wesentliche
Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen
bekannt wird.
Wir gewährleisten, dass
unsere Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind.
Gewährleistungsansprüche des Bestellers verjähren
mit Ablauf von 12 Monaten seit Ablieferung bei dem
Besteller.
Dieselbe Frist gilt auch für
Schadensersatzansprüche, soweit keine Ansprüche aus
unerlaubter Handlung gemacht werden.
Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung beschränkt
sich unsere Gewährleistungspflicht nach unserer Wahl
auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Für Waren, die wir nicht hergestellt haben,
beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung
auf die Abtretung unserer Gewährleistungsansprüche
gegen den Hersteller.
Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn ohne
unsere Genehmigung an den mangelhaften Produkten
Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten ausgeführt
werden.
Für Mängel, die auf normalen Verschleiß oder auf
unsachgemäße Behandlung zurückgehen, übernehmen wir
keine Gewährleistung.
Schlägt die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller
eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises
verlangen.
Kommt eine Vereinbarung über die Höhe der
Herabsetzung nicht zustande, so kann der Besteller
vom Vertrag zurücktreten.
Weitergehende Ansprüche als die vorgenannten hat der
Besteller nicht.
Bis zur vollständigen
Begleichung der Forderungen durch den Besteller
bleibt die von uns gelieferte Ware in unserem
Eigentum.
Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet,
so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den
anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung.
Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden
Gegenständen vermischt,
so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der
anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der
Vermischung.
Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache
anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig
Miteigentum zu übertragen.
Eine Veräußerung der unter unserem
Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte ist nur im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers
gestattet.
Der Besteller tritt schon jetzt die aus der
Weiterveräußerung sich ergebenden Forderungen an uns
zur Sicherheit ab.
Machen wir unseren Eigentumsvorbehalt geltend oder
verlangen wir Herausgabe der von uns gelieferten
Ware, so gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag,
sofern der Besteller Kaufmann ist.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat
uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit
freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die
zu sichernden Forderungen um mehr als 20%
übersteigt.
Wir haften für Schäden
des Bestellers nur, soweit uns oder unseren
Erfüllungshilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt.
Ein durch grobe Fahrlässigkeit verursachter Schaden
wird nur bis zur Höhe des Betrages ersetzt,
der uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter
Berücksichtigung aller uns bekannten oder schuldhaft
unbekannten Umstände voraussehbar war.
Der Besteller ist nur
nach vorheriger Anzeige und Zustimmung durch uns
berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag
abzutreten.
Wir verpflichten uns zur Zustimmung, soweit in der
Person des Neugläubigers keine Gründe liegen, die
Abtretung als für uns unzumutbar erscheinen zu
lassen.
Ein unterschriebener
Dienstleistungsauftrag (Materiallieferung mit
Montage)
sowie Aufträge zur kundenspezifischen Herstellung
wie Insektenschutzsysteme, Tore, Zäune, Markisen
u.s.w. sind vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist der
Ort unseres Hauptsitzes. Gerichtsstand ist bei dem
für unseren Firmensitz zuständigen Gericht.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.