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Firma Schrimpf Haustechnik
LTD & Co.
KG
Agens-Huenninger-Straße 10
D-36041 Fulda
Tel. 0661-2929922
Fax 0661-2929848
Mobil 0171-4242511
www.schrimpf-online.de
eMail:
w.schrimpf@schrimpf-online.de
Steuernummer: 18 367 60350
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufsbedingungen der Firma Schrimpf Haustechnik LTD & Co. KG
1. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich
bestätigt haben. Der Vertrag unterliegt ausschließlich diesen Bedingungen.
Nebenabreden und Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unserer
schriftlichen Bestätigung.
2. Überschreiten wir den vereinbarten Liefertermin um mehr als 6 Wochen, so
ist der Besteller verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren
erfolglosem Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Einen weitergehenden
Anspruch auf Schadensersatz hat der Besteller nur, wenn der Verzug oder die
Unmöglichkeit auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Einhaltung
unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
3. Die Gefahr geht mit der Übergabe der bestellten Ware an die den Transport
durchführende Person oder Einrichtung auf den Besteller über. Wir sind
berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des
Bestellers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies hat jedoch
keinen Einfluss auf den Gefahrübergang. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
4. Unsere Preise verstehen sich rein netto frei Versandstelle. Alle
Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und
Transportversicherung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des
Bestellers.
Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur
Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontzinssatz der
Deutschen Bundesbank zu berechnen. Können wir höheren Verzugsschaden nachweisen,
so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Ist der Besteller Kaufmann, so
berechnen wir bei Überschreitung des Zahlungstermins Fälligkeitszinsen ebenfalls
in Höhen von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und die Aufrechnung sind nur
mit Gegenforderungen möglich, die von uns unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt wird. Unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn bei dem
Besteller nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen bekannt wird.
5. Wir gewährleisten, dass unsere Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind.
Gewährleistungsansprüche des Bestellers verjähren mit Ablauf von 12 Monaten seit
Ablieferung bei dem Besteller. Dieselbe Frist gilt auch für
Schadensersatzansprüche, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung gemacht
werden. Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung beschränkt sich unsere
Gewährleistungspflicht nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Für Waren, die wir nicht hergestellt haben, beschränkt sich unsere
Gewährleistungsverpflichtung auf die Abtretung unserer Gewährleistungsansprüche
gegen den Hersteller. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn ohne unsere
Genehmigung an den mangelhaften Produkten Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten
ausgeführt werden. Für Mängel, die auf normalen Verschleiß oder auf unsachgemäße
Behandlung zurückgehen, übernehmen wir keine Gewährleistung. Schlägt die
Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der
Besteller eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Kommt eine
Vereinbarung über die Höhe der Herabsetzung nicht zustande, so kann der
Besteller vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche als die vorgenannten
hat der Besteller nicht.
6. Bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen durch den Besteller
bleibt die von uns gelieferte Ware in unserem Eigentum. Wird die Kaufsache mit
anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den
anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache
mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der
anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des
Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig
Miteigentum zu übertragen.
Eine Veräußerung der unter unserem Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte
ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers gestattet. Der
Besteller tritt schon jetzt die aus der Weiterveräußerung sich ergebenden
Forderungen an uns zur Sicherheit ab.
Machen wir unseren Eigentumsvorbehalt geltend oder verlangen wir
Herausgabe der von uns gelieferten Ware, so gilt dies nicht als Rücktritt vom
Vertrag, sofern der Besteller Kaufmann ist.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
7. Wir haften für Schäden des Bestellers nur, soweit uns oder unseren
Erfüllungshilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ein durch
grobe Fahrlässigkeit verursachter Schaden wird nur bis zur Höhe des Betrages
ersetzt, der uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung
aller uns bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände voraussehbar war.
8. Der Besteller ist nur nach vorheriger Anzeige und Zustimmung durch uns berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Wir verpflichten uns zur Zustimmung, soweit in der Person des Neugläubigers keine Gründe liegen, die Abtretung als für uns unzumutbar erscheinen zu lassen.
9. Ein unterschriebener Dienstleistungsauftrag (Materiallieferung mit Montage) sowie Aufträge zur kundenspezifischen Herstellung sind vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen.
10. Erfüllungsort ist der Ort unseres Hauptsitzes. Gerichtsstand ist bei dem für unseren Firmensitz zuständigen Gericht.
11. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand 04/2007